EuGH erlaubt Weiterverkauf von gebrauchten Software-Lizenzen auch im Falle eines Onlinerewerbs.
EuGH, Urteil vom 3. Juli 2012 - Rechtssache C-128/11
EuGH erlaubt Weiterverkauf von gebrauchten Software-Lizenzen auch im Falle eines Onlinerewerbs.
Das Recht auf ausschließliche Verbreitung der Programmkopien erschöpfe sich mit dem Erstverkauf.
Stelle ein Konzern seinem Kunden eine Kopie zur Verfügung und erlaube ihm über einen Lizenzvertrag das unbefristete Nutzungsrecht dieser Kopie, so erlische sein Recht (das des Konzern) auf ausschließliche Verbreitung.
Durch ein solches Geschäft werde nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen
Dem Weiterverkauf der Kopie könne er sich dann nicht mehr widersetzen. Das gelte auch für verbesserte und aktualisierte Fassungen – weil sie Bestandteil der Kopie seien.

