Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln) Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaften können Sie nachlesen unter Bundesrechtsanwaltskammer Zusätzliche Angaben nach §§ 1 bis 3 DLInfoV zur Berufshaftpflicht-Versicherung:
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: 1.000.000,- EUR
Höchstleistung pro Versicherungsjahr: 2.000.000,- EUR (die ersten 250.000,- EUR vierfach, §51 IV BRAO, § 3 II 3 AVB-RSW)
Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung:
Im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
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