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Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten von Unternehmern untereinander (B2B) und gegenüber Verbrauchern (B2C).Geschützt werden der Mitbewerber und der Verbraucher, auch im Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Wir beraten Sie gerne. Treten Sie mit uns in Kontakt, unser Team freut sich auf Ihre Anfrage.

Wettbewerbsrecht

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Das Wettbewerbsrecht regelt das Verhalten von Unternehmern untereinander (B2B) und gegenüber Verbrauchern (B2C).

Das UWG, also das Gesetz gegen unterlauteren Wettbewerb, beschreibt demnach das Lauterkeitsrecht und damit die Spielregeln eines fairen wirtschaftlichen Verhaltens, an das sich jedes Unternehmen im Wettbewerb halten muss, wenn es um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen geht. 

Geschützt werden der Mitbewerber und der Verbraucher, auch im Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Die Beziehungen eines Unternehmens zum Verbraucher werden rechtlich über die Europäische Richtlinie 2005/29/EG, Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken, überwacht und geschützt. Die Richtlinie ist maßgeblich auch für Deutsche Rechtsprechung, soweit sie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. 

Rechtsanwalt Küpperfahrenberg

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