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Kanzlei Philosophie

Die Philosophie von Rechtsanwalt Jörg Küpperfahrenberg basiert auf der Spezialisierung. Mein Schwerpunkt auf bestimmte Rechtsgebiete gibt Ihnen die Sicherheit, stets professionell und erfolgreich vertreten zu sein. Durch den Zusammenschluss mit den Kollegen Linten und Wieser (www.linten-wieser.de) erweitere ich die Kompetenz der Kanzlei Essen auf die Fachgebiete der Kollegen. Mit den Kollegen werden wir Ihnen die richtige Fachkompetenz und den passenden Rechtsanwalt/ die passende Rechtsanwältin in Ihrem Rechtsanfall anbieten können.

Rechtsanwalt Jörg Küpperfahrenberg – Kanzlei Essen – arbeitet sehr eng mit den Kollegen der Sozietät Linten und Wieser und der Kollegin Rechtsanwältin Sarah Stotz und Rechtsanwalt Michael Noll (Fachanwalt für Strafrecht) zusammen. 

Mit dem Kanzleihaus Essen besteht zudem fachlich eine enge Verbindung.

UNSER QUALITÄTSANSPRUCH

Die dynamische, sich ständig verändernde und sich weiterentwickelnde Rechtsprechung macht Fortbildung zu einem Muss. Die Anwälte der Kanzlei Essen nehmen sich die Zeit für gezielte Weiterbildungsmaßnahmen und Qualifizierung.

Wir bieten Ihnen zuverlässig Hilfe und vertreten Sie als Mandanten loyal, in Ihrem Interesse und stets auf dem aktuellsten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zu unserem Profil zählen neben persönlicher qualitativer Beratung, Kompetenz, Effizienz und Flexibilität.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Interessen ist Vertrauen. Wir beraten Sie gerne, und stehen Ihnen jederzeit persönlich mit unsererm Angebot und Wissen zur Verfügung. Nehmen Sie mit der Kanzlei Essen Kontakt auf, um Ihren persönlichen Beratungstermin zur Lösung Ihrer rechtlichen Probleme zu vereinbaren.

Für uns steht die Zufriedenheit der Mandanten im Vordergrund!

Ihr Rechtsanwalt
Jörg Küpperfahrenberg
Kanzlei Essen

GEBÜHRENBERECHNUNG​

Die Gebühren (oder besser: Vergütung) werden, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert oder auch Streitwert genannt). Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz. 

Die Vergütung errechnet sich damit aus dem streitigen Verlangen des Anspruchstellers und/oder des Anspruchsgegners. In Beratungsangelegenheiten sieht das Gesetz eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten vor, über deren Einzelheiten sich der Mandant und der Rechtsanwalt in jedem Einzelfall einigen müssen. Hier empfiehlt sich ein Stundenhonorar oder eine pauschale Vergütung.

In anderen Rechtsangelegenheiten außerhalb gerichtlicher Verfahren können die Gebühren mit dem Rechtsanwalt vereinbart werden. In gerichtlichen Verfahren dürfen hierbei die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. Ist nichts weiter vereinbart, gelten die gesetzlichen Gebühren nach den Bestimmungen des RVG.

Kontakt

Treten Sie mit uns in Kontakt

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und freuen uns über einen persönlichen Kontakt mit Ihnen.

Anschrift:

Kanzlei Essen
Zweigertstr. 53
45130 Essen

Tel.: +49 201​ 4 38 77-0
Fax: +49 201 4 38 77-22
Mail: kfb@kanzlei-essen.de

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